- nachstehend SCHLEUDERMAXX genannt -
1 Allgemeines, Schriftform
1.1 Für sämtliche Verträge und Vereinbarungen mit SCHLEUDERMAXX gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Einbeziehung von widersprechenden AGB des Kunden ist ausgeschlossen, außer sie werden ausdrücklich und schriftlich von SCHLEUDERMAXX anerkannt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn SCHLEUDERMAXX in Kenntnis entgegenstehender oder von den allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden.
1.2 Alle Vereinbarungen über Lieferungen und Leistungen, die zwischen SCHLEUDERMAXX und dem Kunden getroffen werden, sind in dem betreffenden Vertrag oder etwaigen Zusatzvereinbarungen schriftlich niederzulegen.
2 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand
2.1 SCHLEUDERMAXX ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden innerhalb von drei Wochen anzunehmen. Soweit die Ware vorrätig ist, ist der Kunde zwei Wochen an die Bestellung gebunden.
2.2 Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch SCHLEUDERMAXX. Lehnt SCHLEUDERMAXX nicht binnen drei Wochen nach Auftragserteilung die Annahme ab, gilt die Auftragsbestätigung als erteilt. Im Fall von Ziffer 2.1 Satz 2 gilt eine Frist von zwei Wochen. Abweichend von Satz 2 kommt der Vertrag zustande, wenn SCHLEUDERMAXX vor Ablauf der Frist schriftlich die Annahme der Bestellung erklärt, die bestellte Ware liefert, eine Rechnung an den Kunden übersendet oder vom Kunden eine Vorauszahlung auf den Kaufpreis annimmt.
2.3 Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
2.4 Ein Anspruch auf Lieferung eines Ausstellungsstücks besteht nicht, es sei denn, dass eine anderweitige Vereinbarung getroffen worden ist.
3 Preise, Zahlungsbedingungen
3.1 Die Preise beziehen sich auf die ausdrücklich angegebenen Waren. Leistungen wie insbesondere Dekorationsarbeiten, Transport und Montage sind gesondert zu vergüten, sofern sich aus dem Kaufvertrag nichts anderes ergibt.
3.2 Die Preise sind Festpreise.
3.3 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten.
3.4 Im unternehmerischen Verkehr behält sich SCHLEUDERMAXX kurzfristige Preiserhöhungen vor, sofern diese aus Preiserhöhungen der Vorlieferanten resultieren. Gegenüber Unternehmern ist SCHLEUDERMAXX ferner berechtigt, eine entsprechende Anpassung der Preise vorzunehmen, sofern Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren erfolgen, die im Zeitpunkt der Bestellung nicht vorhersehbar waren.
3.5 Der Preis ist – gegebenenfalls abzüglich etwa geleisteter Anzahlungen – nach vollständigem Erhalt von Lieferungen und Leistungen zur Zahlung fällig. Der Kunde gerät 30 Tage nach Fälligkeit der Vergütung und Erhalt der Rechnung automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
3.6 Im Fall des Zahlungsverzugs berechnet SCHLEUDERMAXX dem Kunden Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Für Entgeltforderungen aus Geschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, berechnet SCHLEUDERMAXX Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Falls SCHLEUDERMAXX in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist SCHLEUDERMAXX berechtigt, diesen geltend zu machen. Im Falle eines Teilzahlungsgeschäfts hat der Kunde demgegenüber das Recht, SCHLEUDERMAXX nachzuweisen, dass ihr ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
3.7 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist SCHLEUDERMAXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen, wenn SCHLEUDERMAXX dem Kunden erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Im Falle eines Teilzahlungsgeschäfts kann SCHLEUDERMAXX wegen Zahlungsverzugs des Kunden unter den dafür gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten. Sofern SCHLEUDERMAXX Schadenersatz statt der Leistung verlangt, gilt Ziffer 6.2.
3.8 Die Mitarbeiter von SCHLEUDERMAXX sind bei Anlieferung und Montage der Vertragsware zur Entgegennahme von Bargeld, Schecks, Einzugsermächtigungen und sonstiger Zahlungsmittel zugunsten von SCHLEUDERMAXX berechtigt. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer unwiderruflichen Gutschrift auf dem Konto von SCHLEUDERMAXX als Zahlung.
3.9 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden gegenüber Forderungen von SCHLEUDERMAXX ist ausgeschlossen, soweit nicht dessen Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
3.10 Ermächtigung zum Lastschrifteinzug. – Ich ermächtige mit umseitiger Unterschrift (Unterschrift für Lastschrift) die Firma SCHLEUDERMAXX, den umseitig ausgewiesenen Zahlungsbetrag von meinem Konto durch Lastschrift einzuziehen.
4 Lieferbedingungen und –frist
4.1 Teillieferungen durch SCHLEUDERMAXX sind zulässig, sofern sie für den Kunden nicht unzumutbar sind.
4.2 Verzögert sich die Lieferung oder Leistung aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt, ist SCHLEUDERMAXX berechtigt, die Lieferung oder Leistung – auch innerhalb des Verzugs – um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen gleich alle Umstände, die SCHLEUDERMAXX nicht zu vertreten hat und durch die SCHLEUDERMAXX die Erbringung der Lieferung oder Leistung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, wie z.B. rechtmäßiger Streik oder rechtmäßige Aussperrung, Krieg, Ein- und Ausfuhrverbote, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen, von SCHLEUDERMAXX nicht zu vertretende, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung. Dauert die Behinderung länger als sechs Wochen, ist der Kunde nach § 323 BGB berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen. Dauern die vorstehend genannten Umstände länger als vier Monate an, hat auch SCHLEUDERMAXX das Recht, sich vom Vertrag zu lösen. Auf Verlangen des Kunden hat SCHLEUDERMAXX zu erklären, ob sie zurücktreten oder innerhalb einer von SCHLEUDERMAXX zu benennenden angemessenen Frist liefern wird.
4.3 Setzt der Kunde SCHLEUDERMAXX, wenn diese bereits in Verzug geraten ist, eine angemessene Frist zur Leistung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 Schadenersatzansprüche gegen SCHLEUDERMAXX infolge Verzugs richten sich nach Ziffer 12.
5 Eigentumsvorbehalt
5.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten des Kunden aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum von SCHLEUDERMAXX.
5.2 Der Kunde verpflichtet sich, das Eigentum von SCHLEUDERMAXX auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Kunden, sondern für Dritte bestimmt sind. Für diesen Fall verpflichtet sich der Kunde ferner, den Empfänger auf den Eigentumsvorbehalt und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen ausdrücklich hinzuweisen.
5.3 Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes sind jeder Besitz- und Wohnungswechsel, ferner die Vernichtung, Beschädigung sowie Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, SCHLEUDERMAXX unverzüglich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
5.4 Der Kunde darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch als Sicherheit übereignen. Beabsichtigt der Kunde, die Ware weiterzuveräußern, ist zuvor das Einverständnis von SCHLEUDERMAXX einzuholen.
6 Verzug des Kunden
6.1 Kommt der Kunde mit der Annahme der Ware oder einer sonstigen Mitwirkungspflicht in Verzug, kann ihm SCHLEUDERMAXX eine angemessene Frist zur Bewirkung dieser Vertragspflichten setzen. Verstreicht diese Frist fruchtlos, ist SCHLEUDERMAXX nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen. Das Recht, Erfüllung des Vertrages und Schadenersatz wegen Verzögerung der Leistung zu verlangen, bleibt unberührt. In jedem Fall ist der Kunde zum Ersatz der Kosten verpflichtet, die SCHLEUDERMAXX aufgrund der Lagerung der nicht angenommenen Ware entstehen. Zur Lagerung darf sich SCHLEUDERMAXX auch einem externen Speditionsunternehmen bedienen.
6.2 Sofern SCHLEUDERMAXX Schadenersatz statt der Leistung verlangt, ist SCHLEUDERMAXX berechtigt, als Schadenspauschale 30% des vereinbarten Kaufpreises ohne Abzug zu verlangen. Falls SCHLEUDERMAXX in der Lage ist, einen höheren Schaden nachzuweisen, ist SCHLEUDERMAXX berechtigt, diesen geltend zu machen. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.
7 Rücktrittsrecht
7.1 Stellt der Vorlieferant oder Hersteller, mit dem SCHLEUDERMAXX verbindliche Deckungsgeschäfte geschlossen hat, nach Vertragsschluss zwischen SCHLEUDERMAXX und dem Kunden seine Produktion ein, so ist SCHLEUDERMAXX zum Rücktritt vom Vertrag mit dem Kunden berechtigt, sofern SCHLEUDERMAXX die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. SCHLEUDERMAXX hat den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich zu erstatten. Eine von SCHLEUDERMAXX schuldhaft verursachte Nichtlieferung berechtigt SCHLEUDERMAXX nicht zum Rücktritt.
7.2 SCHLEUDERMAXX ist zudem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde über für seine Kreditwürdigkeit wesentliche Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den Zahlungsanspruch von SCHLEUDERMAXX zu gefährden geeignet sind. Dies gilt auch, wenn der Kunde wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde und/oder er objektiv nicht kreditwürdig ist. Sofern SCHLEUDERMAXX Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann, gilt Ziffer 6.2.
8 Ansprüche von SCHLEUDERMAXX bei Rücktritt vom Vertrag
8.1 Hat der Kunde die Ware bereits empfangen und tritt SCHLEUDERMAXX vom Vertrag zurück, so hat SCHLEUDERMAXX neben dem Anspruch auf Rückgewähr der Ware einen Anspruch auf Vergütung der Gebrauchsüberlassung in folgender Höhe, es sei denn, SCHLEUDERMAXX ist wegen Zahlungsverzugs des Kunden von einem Teilzahlungsgeschäft zurückgetreten:
a) Für Möbel (mit Ausnahme von Polsterwaren) bei Rücktritt und Rückgewähr der Ware
- innerhalb des 1. Halbjahres ab Lieferung 25% des vereinbarten Kaufpreises ohne Abzug,
- innerhalb des 2. Halbjahres ab Lieferung 35% des vereinbarten Kaufpreises ohne Abzug,
- innerhalb des 3. Halbjahres ab Lieferung 45% des vereinbarten Kaufpreises ohne Abzug,
- innerhalb des 4. Halbjahres ab Lieferung 55% des vereinbarten Kaufpreises ohne Abzug,
- innerhalb des 3. Jahres ab Lieferung 60% des vereinbarten Kaufpreises ohne Abzug.
b) Für Polsterwaren bei Rücktritt und Rückgewähr der Ware
- innerhalb des 1. Halbjahres ab Lieferung 35% des vereinbarten Kaufpreises ohne Abzug,
- innerhalb des 2. Halbjahres ab Lieferung 45% des vereinbarten Kaufpreises ohne Abzug,
- innerhalb des 3. Halbjahres ab Lieferung 55% des vereinbarten Kaufpreises ohne Abzug,
- innerhalb des 4. Halbjahres ab Lieferung 65% des vereinbarten Kaufpreises ohne Abzug.
Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass der im konkreten Fall angemessene Betrag für die Vergütung des Gebrauchs der Ware wesentlich niedriger als der festgesetzte pauschalierte Betrag ist.
8.2 Für erbrachte Dienstleistungen wie beispielsweise Montage ist Wertersatz entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu leisten.
8.3 Die Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach den gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.
9 Gefahrübergang
9.1 Mit der Übergabe der Ware an den Kunden geht die Gefahr, trotz zufälligen Untergangs oder zufälliger Verschlechterung der Sache den Kaufpreis zahlen zu müssen, auf den Kunden über.
9.2 Transportschäden sind SCHLEUDERMAXX unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
10 Gewährleistung
10.1 Als vereinbarte Beschaffenheit gilt die Qualität, die handelsüblich bei Waren in der Preisklasse der bestellten gestellt werden können. Handelsübliche Abweichungen im Farbton und der Maserung von Holzoberflächen und anderen Naturprodukten sind kein Mangel. Gleiches gilt für geringfügige Abweichungen bei Textilien (z.B. Möbel- und Dekorationsstoffen), insbesondere im Farbton.
10.2 Bei Vorliegen von Sachmängeln kann der Kunde Nachbesserung oder Ersatzlieferung von SCHLEUDERMAXX verlangen. Schlägt die Nachbesserung oder die Lieferung der Ersatzsache zweimal fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Preis herabzusetzen (Minderung) oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
10.3 Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe der Ware schriftlich gegenüber SCHLEUDERMAXX anzuzeigen, ansonsten erlöschen die Gewährleistungsansprüche aufgrund dieser Mängel. Im unternehmerischen Verkehr bleibt § 377 HGB unberührt.
10.4 Für Schäden, die infolge von Änderungen, die an der gelieferten Ware ohne Zustimmung von SCHLEUDERMAXX vorgenommen worden sind, entstanden sind, übernimmt SCHLEUDERMAXX keine Haftung.
10.5 Gewährleistungsansprüche inklusive Schadensersatzansprüche verjähren zwei Jahre nach der Übergabe der Ware an den Kunden. Entsprechende Ansprüche von Unternehmern verjähren in einem Jahr. Für den Schadensersatzanspruch gilt im übrigen Ziffer 12.
11 Montage
11.1 Hat SCHLEUDERMAXX hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat SCHLEUDERMAXX dies dem Kunden unverzüglich mitzuteilen.
11.2 Die Mitarbeiter von SCHLEUDERMAXX sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertraglich vereinbarten Leistungspflichten von SCHLEUDERMAXX hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Kunden von Mitarbeitern von SCHLEUDERMAXX durchgeführt, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen SCHLEUDERMAXX und dem Kunden.
12 Haftung
12.1 Auf Schadenersatz haftet SCHLEUDERMAXX unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet SCHLEUDERMAXX nur und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
12.2 Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet SCHLEUDERMAXX nur, wenn ihr das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht.
12.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. –ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
12.4 Soweit die Haftung von SCHLEUDERMAXX ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
12.5 Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadenersatzansprüche, für die nach dieser Ziffer die Haftung beschränkt ist, in einem Jahr.
13 Informationspflichten gem. § 36 VSBG
13.1 Die Schleuder-Maxx Sonderposten-Markt GmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
14 Gerichtsstand, Erfüllungsort und Rechtswahl
14.1 Für die gegenseitigen Ansprüche, auch für Wechsel- und Scheckverfahren, ist ein Gericht am Sitz von SCHLEUDERMAXX zuständig, wenn der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder der Kunde Kaufmann ist. Unter den Voraussetzungen von Satz 1,1. Fall ist der Geschäftssitz von SCHLEUDERMAXX Erfüllungsort.
14.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand der AGB: Januar 2017
1. Wer ist die Santander Consumer Bank AG?
In Deutschland ist die Santander Consumer Bank AG die Nummer 1 im Konsumentenkreditgeschäft und seit mehr als 50 Jahren als servicestarker Finanzdienstleister im Bereich der Absatzfinanzierung von Konsumguütern tätig. Mit innovativen Produktideen und zeitgemäßen Finanzierungsprogrammen, konnte sich die Bank als Unternehmen und mit der Marke Santander weiter am Markt etablieren. Die Santander Consumer Bank AG hat in Deutschland über 7 Mio. Kunden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.santander.de.
2. Kann ich mehr als einen Artikel finanzieren?
Ja, es kann Ihr gesamter Einkauf finanziert werden.
3. Gibt es einen Mindest-Finanzierungsbetrag?
Ja, eine Finanzierung ist ab einem Einkaufswert von 500,- Euro möglich.
4. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Finanzierung durchführen zu können?
Grundsätzlich können alle volljährigen Personen mit einem festen Wohnsitz in Deutschland eine Finanzierung durchführen. Weiterhin erforderlich sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung) und ein in Deutschland geführtes Girokonto. Weiterhin sollte ein Beruf mit einem regelmäßigen Einkommen ausgeuübt werden. Selbstverständlich gehören Renten und Pensionen auch zu den regelmäßigen Einkommen. Bei Nicht-EU Bürgern sind weitere Nachweise, wie Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis und eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich.
5. Ist es erforderlich, dass Käufer und Kreditnehmer identisch sind?
Ja, Käufer und Kreditnehmer müssen identisch sein.
6. Kann ich den Finanzierungsvertrag widerrufen?
Sie haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht hinsichtlich des Kaufvertrages, das frühestens mit Erhalt der Ware beginnt. Für den Fall, dass Sie hiervon Gebrauch machen, sind Sie auch nicht mehr an den Finanzierungsvertrag gebunden. Sie können auch den Finanzierungsvertrag widerrufen und sind dann auch nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden. Wollen Sie den Kaufvertrag aufrechterhalten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, damit wir eine andere Zahlungsart vereinbaren können. Näheres entnehmen Sie bitte den Widerrufsbelehrungen
Ihres Finanzierungsvertrages.
7. Warum muss eine Legitimationsprüfung erfolgen?
Unsere Partnerbank ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Legitimationsprüfung durchzuführen. Diese Prüfung dient zu Ihrer eigenen Sicherheit, um Sie als Kreditantragsteller zu identifizieren.
8. Wer ist mein Ansprechpartner, wenn ich Fragen zu meiner Finanzierung habe?
Ihr Ansprechpartner für Fragen rund um den Finanzierungsvertrag ist unser Santander E-Commerce Team unter der Telefonnummer Tel. 02161 - 690 7680 oder per E-Mail unter finanzkauf@santander.de.
Für weitere Fragen und eine ausführliche Beratung stehen Ihnen unsere Finanzkauf-Experten gerne zur Verfügung.
Pfarrkirchen: +49 8561 / 900 - 1533
Rosenheim: +49 8031 / 900 - 2533
Eching: +49 8165 / 970 65 - 5533